Wahrung Ihrer Ansprüche aus dem Gebrauchsmusterrecht.
Wir setzten uns im nationalen wie auch internationalen Rahmen mit sämtlichen Gebrauchsmusterrechten auseinander.
Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Im Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft. Dadurch ist der Gebrauchsmusterschutz einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen als ein Patentschutz.
Im Gegensatz zum Patentrecht können in Deutschland (anders in Österreich) Verfahren nicht durch Gebrauchsmuster geschützt werden.
Die Schutzdauer von Gebrauchsmustern beträgt zunächst drei Jahre. In den meisten Ländern ist es maximal verlängerbar auf zehn Jahre.